Brut- und Setzzeit
Das Jagdgesetz stellt die vorsätzliche und grobfahrlässige Störung von Wildtieren sowie die Beeinträchtigung des Brutgeschäfts unter Strafe. Die besonders sensible Zeit dauert in der Regel von April bis August, kann jedoch witterungsbedingt auch früher beginnen.
Holzschläge und Pflegemassnahmen sind während dieser Zeit eigenverantwortlich einzustellen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an den Revierförster.
Neophyten
Die zunehmenden globalen Waren- und Personenströme führen zur Einschleppung gebietsfremder Arten und stellen die heimischen Ökosysteme vor grosse Herausforderungen. Waldbesitzende sind angehalten, ihre Bestände frei von invasiven Neophyten zu halten, um ökologische und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Eine frühzeitige Bekämpfung lohnt sich, da sie den Aufwand und die späteren Kosten deutlich reduziert.
Der Verein Konkret und andere Organisationen unterstützen sie dabei, indem sie die Bekämpfung an den Brennpunkten ungefragt forcieren. Für die Bekämpfung von Kirschlorbeer und Henrys Geissblatt können via Revierförster kantonale Beiträge beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich an den Revierförster oder an die zuständige Dienststelle Ihrer Gemeinde.