Waldknigge
Der Wald im Forstrevier Pfannenstiel Süd wird intensiv als Erholungsraum genutzt. Dabei treffen unterschiedliche Bedürfnisse aufeinander. Dies kann zu Konflikten führen, die nicht nur das respektvolle Miteinander beeinträchtigen, sondern langfristig auch negative Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und den gesamten Lebensraum Wald haben.
Der Waldknigge zeigt, wie Mensch, Tier und Natur gleichermassen vom Wald profitieren können und wie gegenseitige Rücksichtnahme gelingt.
Freizeitangebote im Wald
Für die Erholungsinfrastruktur im Wald sind in erster Linie die Tiefbauämter der jeweiligen Gemeinden zuständig. Die ausgeschilderten Wanderwege werden durch das kantonale Tiefbauamt unterhalten.
Im Gebiet des Forstreviers befinden sich verschiedene Helsana Trails und Vita Parcours.
Die Forstkorporation Pfannenstiel und die Waldkorporation Männedorf vermieten ihre Waldhütten für Anlässe aller Art.
Risiken im Wald
Der Aufenthalt im Naturraum Wald ist mit gewissen Risiken verbunden. Diese lassen sich durch umsichtiges Verhalten und geeignete Vorsichtsmassnahmen erheblich reduzieren. Beachten Sie insbesondere folgende Hinweise:
- Zecken: Schützen Sie sich vor Zeckenstichen und kontrollieren Sie sich nach jedem Waldbesuch auf Zecken.
- Sturm und Windwurf: Bei Sturm können Bäume umstürzen oder Äste und Kronenteile herabfallen. Gehen Sie bei Sturm nicht in den Wald oder verlassen Sie ihn umgehend.
- Geschädigte Bäume: Bäume mit Pilzbefall oder anderen Schäden stellen ein erhöhtes Risiko dar. Achten Sie bei längeren Aufenthalten auf die Vitalität der Bäume um Sie herum. Besonders vom Eschentriebsterben betroffene Eschen können spontan umstürzen.
- Waldbrand: Beachten Sie die geltenden Waldbrandwarnungen und allfällige Feuerverbote.
Veranstaltungen im Wald
Kommerzielle oder regelmässige Veranstaltungen benötigen das Einverständnis des Waldbesitzenden, da sie die ortsübliche Nutzung übersteigen.
Auf Anfrage kann das Forstrevier vermittelnd und beratend unterstützen, damit Erlebnisse im Wald verträglich und sicher durchgeführt werden können.
Verkehrsregeln im Wald
Auch im Wald ist ein rücksichtsvoller Umgang miteinander erforderlich. Kommt es zu Unfällen – insbesondere mit Verletzten oder unter Beteiligung fahrunfähiger Personen – wird die Polizei beigezogen.
Fussverkehr, Velos und Pferde
Die Rechte und Pflichten für Spazierende, Velofahrende sowie Reitende sind im kantonalen Waldrecht geregelt. Der Wald darf von Spaziergängerinnen und Spaziergängern frei betreten werden. Dieses Betretungsrecht ist von den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern zu dulden, insofern der Zutritt keine Schäden verursacht. Das Velofahren und Reiten sind hingegen ausschliesslich auf Strassen und Wegen gestattet.
Fahrverbot für Motorfahrzeuge
Für Motorfahrzeuge gilt auf den Waldstrassen gemäss Bundesgesetz über den Wald schweizweit ein generelles Fahrverbot. Es dient dem Schutz des Waldes, der Tierwelt und der Erholungsnutzung. Anders als im Strassenverkehr muss dieses Fahrverbot nicht signalisiert werden. In begründeten Fällen können die zuständigen Gemeinden Ausnahmebewilligungen erteilen. Für Ausnahmebewilligungen, die das gesamte Kantonsgebiet betreffen, ist die Kantonspolizei zuständig.
Regeln für E-Bikes
E-Bikes dürfen auf Waldstrassen benutzt werden, wenn sie die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h oder mit einer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h nicht überschreiten (Art. 19 Abs. 1 lit. c Signalisationsverordnung).
E-Bikes mit höheren Geschwindigkeiten dürfen im Wald nur mit abgeschaltetem Motor benutzt werden.
Produkte aus dem Wald
Viele Waldbesitzende am Pfannenstiel pflegen ihre Bestände mit dem Ziel, hochwertiges Holz bereitzustellen. Die stoffliche Nutzung von einheimischem Holz bietet viele Vorteile: Holz wächst laufend nach, bindet langfristig CO₂ aus der Luft und stärkt regionale Wertschöpfungsketten. Gleichzeitig sichert die Nutzung von Schweizer Holz Arbeitsplätze in der Region.
Das Kantonale Waldgesetz gewährleistet einen nachhaltigen Waldbewirtschaftung und einen verantwortungsvoll produzierten Rohstoff. Wer Holz aus der Region verwendet, kann den Herkunftsort und die Entstehung dieses natürlichen Baustoffs unmittelbar erleben.
Rundholz
Möchten Sie ein Bauprojekt mit einheimischem Holz realisieren? Das Forstrevier berät Sie gerne und vermittelt Kontakte zu Lieferanten – von Rundholz bis hin zum geschnittenen Brett. Dabei steht Ihnen die ganze Palette der einheimischen Baumarten zur Verfügung.
Weiterführende Informationen: https://www.holz-bois-legno.ch/de
Brennholz
Holz, das sich nicht für die stoffliche Nutzung eignet, kann weiterhin als Energieträger genutzt werden. In der Region gibt es verschiedene Anbieter von Brenn- und Energieholz.
Pilze, Beeren, Leseholz
Das Sammeln von Pilzen, Beeren und anderen forstlichen Nebenprodukten ist im ortsüblichen Umfang erlaubt. Aufgeschichtetes Brennholz gehört den Waldbesitzenden und darf nur mit deren Erlaubnis verwendet werden. Im Zweifelsfall gibt das Forstrevier gerne Auskunft.